AGB

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Kunden als Verbraucher und der Hardt-Apotheke Bonn. Verbraucher sind natürliche Personen, die außerhalb einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit mit der Hardt-Apotheke Verträge schließen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller die nachstehenden Liefer-, Verkaufsund Zahlungsbedingungen an, die auch bei künftigen Bestellungen und Ersatzlieferungen - auch ohne ausdrückliche Bezugnahme - gelten. Abweichende Bedingungen bedürfen ohne Ausnahme der besonderen schriftlichen Vereinbarung, haben jedoch keine Wirkung für zukünftige Geschäfte.

Diese AGB können jederzeit auf der Homepage der Apotheke abgerufen werden. Der Kunde kann den unveränderten Text auf seinen Computer herunterladen oder
ausdrucken.

§ 2 Bestellung, Annahme und Lieferung

Durch Übermittlung der Bestellung über unser Kontaktformular, über E-Mail, Telefon, Fax oder Briefverfahren wird die Bestellung ausgelöst und ist verbindlich.
Sie erreichen uns Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags zwischen 08:30 und 18:30 Uhr, Mittwochs zwischen 8:30 und 14:00 Uhr und Samstags zwischen
8:30 und 13:00 Uhr.
Unser Lieferservice umfasst das komplette Stadtgebiet von Bonn Hardtberg.
Wir sind berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen. Der Vertragstext wird von der Apotheke archiviert und dem Kunden auf sein Verlangen hin zur Verfügung gestellt.
Für die Einhaltung der voraussichtlichen Lieferfrist von 12 Stunden nach Eingang der Bestellung oder eines vom Kunden gewünschten Lieferzeitpunkts übernimmt die Apotheke keine Haftung. Auch wenn ihre Einhaltung verbindlich zugesagt wird, gilt sie vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse und Betriebsstörungen - sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung abhängig ist, verursacht z. B. durch Werkstoffmangel, Stromausfälle, Streik, Mangel an Arbeitskräften und sonstigen Ereignissen höherer Gewalt. Sollte ein Produkt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht lieferbar sein, informiert die Apotheke den Besteller umgehend, spätestens zum Zeitpunkt der Abholung. Die Lieferfrist wird im Falle solcher Hindernisse oder ähnlicher Ereignisse angemessen verlängert bzw. wird der Liefertermin entsprechend hinausgeschoben, längstens jedoch für die Dauer von zwei Wochen ab Bestellung. Verzug tritt erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ein. Sollte die Verzögerung länger dauern, kann der Kunde eine angemessene Frist zur Leistung bestimmen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.

Für den Fall solch unvorhergesehener Hindernisse, die erheblich auf den Apothekenbetrieb einwirken und für den Fall sich nachträglich herausstellender Unmöglichkeiten der Ausführung steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in jedem Falle ausgeschlossen, es sei denn, die Verzögerung ist von uns zu vertreten. Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. Unsere rechtzeitige Lieferung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Erfüllungsort ist Bonn.
Die Hardt-Apotheke darf Teillieferungen durchführen. Lehnt der Kunde eine Teillieferung ab, sollte er die Teillieferung bis zum Erhalt der Restlieferung nicht öffnen. Wird die Ware vom Kunden dennoch geöffnet, hat der Kunde einen bei Rückgabe entstehenden Wertverlust zu tragen, wenn die Nutzung über die reine Prüfung der Ware hinausgeht oder hierbei das Arzneimittel beschädigt wird. Die Hardt-Apotheke behält sich das Recht vor, die Versendung eines Arzneimittels abzulehnen, wenn die sichere Anwendung des Arzneimittels nur durch einen persönlichen Informations- und Beratungsbedarf eines/r Apothekers/in gewährleistet werden kann. Dies gilt ebenso bei einem begründeten Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch.
Rezeptpflichtige Arzneimittel werden erst nach Eingang und Prüfung eines gültigen Originalrezeptes beliefert. Wir beliefern keine Humanarzneimittel auf tierärztliches Rezept.
Ebenso versenden wir keine Tierarzneimittel.
Wird in einer Bestellung preisgünstigere, reimportierte Ware bestellt, so hat die Hardt-Apotheke das Recht, den Importeur/Hersteller der Ware unter Wahrung eines Preisvorteils für den Kunden selbstverantwortlich ohne Rücksprache mit dem Kunden austauschen. Bei der Verordnung von Generika ohne Hersteller wird der Hardt-Apotheke die Wahl des Herstellers überlassen.

§ 3 Preise, Verpackung, Versand

Die Berechnung erfolgt zu den zum Bestellzeitpunkt gültigen Preisen und Konditionen. Die Artikel werden an Sie grundsätzlich auf Rechnung/Bon geliefert. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.
Die von der Hardt-Apotheke akzeptierten Zahlungsweisen sind wahlweise per Lastschrift oder direkt in bar beim apothekeneigenen Botendienst. Wir behalten uns das Recht vor, Zahlungsarten auszuschließen bzw. nur gegen Barzahlung zu liefern.
Innerhalb des o.g. Bonner Stadtgebietes wird ab einem Bestellwert von 12,00 € kostenlos geliefert. (Der Bestellwert ist der Gesamtrechnungsbetrag inklusive Mehrwertsteuer.) Sollte der Kunde zum vereinbarten Lieferzeitfenster nicht zu Hause sein oder liegt der Bestellwert unter 12,00 €, berechnen wir 4,00 € Liefergebühren.
Bei der Einlösung von Rezepten liefern wir grundsätzlich versandkostenfrei. Die Verpackung ist im Preis enthalten. Irrtümer vorbehalten.

§ 4 Zahlung, Eigentumsvorbehalt

Der Lieferung ist eine Rechnung bzw. ein Bon beigefügt. Weiterhin ist dem Fahrer bei der erstmaligen Zahlung per Lastschrift eine entsprechende Ermächtigung auszustellen.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung und Erfüllung sämtlicher Forderungen im Eigentum der Hardt-Apotheke.
Im Lastschriftverfahren ermächtigt der Kunde die Hardt-Apotheke dazu, den Rechnungsbetrag von seinem Konto abzubuchen. Er gibt hierzu seine Kontodaten an. Die Apotheke verpflichtet sich, die anvertrauten Daten sorgsam zu behandeln. Bei Durchführung des Lastschriftverfahrens hat der Kunde für ausreichende Deckung zu sorgen.
Für rückgereichte Lastschriften, deren Grund der Kunde zu vertreten hat, hat dieser die hierdurch anfallenden Kosten in Höhe von pauschal 20 € zu erstatten.

§ 5 Gefahrübergang

Der Kunde trägt die Gefahr eines zufälligen Untergangs der Ware ab Übergabe der Ware. Der Annahmeverzug steht der Übergabe gleich.

§ 6 Aufrechnung

Der Kunde kann mit Forderungen gegen die Apotheke nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Apotheke ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

Die Apotheke leistet Gewähr für Mängel an gelieferter Ware.
Der Kunde hat die Wahl der Nachbesserung oder Nachlieferung bei mangelhafter Ware, wobei die Hardt-Apotheke das Recht hat, die gewählte Art der Nachbesserung abzulehnen, wenn diese mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist und eine andere Art der Nachbesserung dem Kunden zumutbar ist.
Der Kunde hat das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt vom Vertrag) oder Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises, wenn keine Nacherfüllung zustande kommt. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht. Ein Anspruch auf Schadenersatz entfällt, wenn der Kunde den Rücktritt vom Vertrag wählt. Die Gewährleistungsfrist beträgt unbeschadet der Regelung in § 8 Abs. 3 S. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwei Jahre ab Ablieferung.
Fehlen einer Ware zugesicherte Eigenschaften oder werden vertragliche Hauptpflichten (Kardinalpflichten) verletzt, so haftet die Hardt-Apotheke. Darüber
hinaus haftet die Hardt-Apotheke - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, oder wenn der Schaden durch die Apotheke oder deren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Bei leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptleistungspflicht haftet die Apotheke höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, jedoch nicht mehr, als den Kaufpreis der bestellten Ware überschreitet. Wenn der Apotheke nicht Arglist vorzuwerfen ist, enden Schadensersatzansprüche ein Jahr nach Lieferung der Ware.

§ 8 Mängelanzeige

Offensichtliche Mängel oder Fehlmengen müssen innerhalb einer Frist von einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich bei der Hardt-Apotheke gemeldet
werden. Maßgeblich ist der Eingang der Mängelanzeige bei der Hardt-Apotheke, die diese bestätigt. Gewährleistungsrechte erlöschen einem Monat nach Feststellung des Mangels, wenn keine Unterrichtung der Apotheke vorliegt, die vom Kunden nachzuweisen ist.

§ 9 Rückgaberecht und Widerrufsrecht

Das Rückgaberecht gilt nicht bei Lieferung von Arzneimitteln, Lebensmitteln und Getränken im Sinne von § 1 Abs. 1 Lebensmittelbedarfsgegenständegesetz sowie von Hygieneartikeln, bei denen nach Öffnung der Originalverpackung ein Weiterverkauf nicht mehr erfolgen kann oder für die bestimmte Lagerbedingungen eingehalten werden müssen.
Der Kunde hat das Recht, die bestellte sonstige Ware bis zu zwei Wochen nach deren Erhalt ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Entsteht durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme eine Wertminderung, so ist diese vom Kunden zu tragen. Hiervon unbeeinträchtigt bleibt das Prüfungsrecht des Kunden. Wird die Ware im Zustand so verschlechtert, dass diese nach Nutzung nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, trägt der Kunde den Wertverlust. Macht der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch, ist die Ware unverzüglich, längstens aber innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt in Absprache mit der Apotheke an diese zurückzusenden. Das fristgerechte Absenden genügt, um den mit der Apotheke geschlossenen Vertrag aufzulösen. Dem Kunden wird in diesem Fall der volle Kaufpreis erstattet, nachdem die zurückgesendete Ware bei der Apotheke eingetroffen ist und ihr ordnungsgemäßer Zustand überprüft wurde.
Unterhalb eines Warenwertes von 40,00 € trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware war nicht entsprechend der bestellten.
Unfrei zugestellte oder nicht ausreichend frankierte Rücksendungen müssen nicht von der Hardt-Apotheke angenommen werden. Hierdurch anfallende Kosten werden vom Kunden getragen. Gezahlte Portokosten werden ihm von der Apotheke später per Gutschrift erstattet.

§ 10 Datenschutz, Verwendung personenbezogener Daten

Wir verwenden die von Ihnen zum Zwecke der Bestellung der Waren angegebenen persönlichen Daten (wie z.B. Name, Anschrift, Zahlungsdaten) ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages. Soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist, erhält der Zustelldienst Kenntnis über die zur Zustellung notwendigen Daten. Wenn nötig, werden personenbezogene Daten zur Durchführung der Zahlung verwendet. Sofern wir ein Kassenrezept erhalten, werden diese Daten über ein Abrechnungszentrum an die gesetzliche Krankenversicherung übermittelt. Im Übrigen geben wir Ihre Daten nicht an Dritte weiter (z.B. Adressvermarktung). Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung des vereinbarten Kaufpreises gehört, werden Ihre Daten, die aus steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, gesperrt. Diese Daten stehen einer weiteren Verwendung nicht mehr zur Verfügung. Im Übrigen werden Ihre Daten gelöscht, sofern Sie in eine weitere Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten nicht ausdrücklich eingewilligt haben. In diesem Fall können Sie die gespeicherten Daten bei uns abfragen, ändern oder löschen lassen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.
Weitere Hinweise zum Datenschutz finden sie hier.

§ 11 Anwendbares Recht

Für die Rechtsverhältnisse der Vertragspartner gilt deutsches Recht.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung.

§ 13 Urheberrechte

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